Unsere Parkordnung mit wichtigen Hinweisen zum Verhalten im Jaderpark
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher in unserem Park
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zulassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unserer Allgemeinen Geschäftsgrundlagen darstellen, genau zu beachten, um dadurch Unstimmigkeiten auszuschließen.
1. Parken
a) Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
b) Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
c) Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.
2. Eintrittspreise
a) Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
b) Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt auf dem Parkgelände gilt zu den im Park ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten.
Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes des Jaderparks aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen, welche der Jaderpark nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, geboten, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.
c) Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen Begleitperson zutrittsberechtigt. Aufsichtspersonen und Eltern haften für Ihre Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen.
d) Das Verkaufen von Gutscheinen , Eintritts- oder Freikarten des Jaderparks auf dem Parkplatz oder auf dem Parkgelände ist nicht gestattet.
e) Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
a) Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Parkbetriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Parkordnung etc. veranlassen den Jaderpark geeignete Maßnahmen wie Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen. Der Jaderpark behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Parkgelände ohne Ausgleich zu verweisen.
b) Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu den Streichelgehegen, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Ein Hygieneset zur Beseitigung von Hundekot ist mitzuführen. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
c) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist in der gesamten Einrichtung, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Raucherzonen, untersagt. Das gilt auch für Dampfer, "Vaper" oder anderer E-Zigaretten. Nutzen Sie für Zigarettenreste die aufgestellten Behälter. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Gasflaschen, Wasserpfeifen (z.B. Shisha), Flüssiganzünder, Gasgeräte und Selbstkocher/Samowars verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
d) Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.
e) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.), Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
f) Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.
g) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
h) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikwiedergabegeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Lautsprecher, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.
i) Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen motorisierte oder nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc. nicht in den Jaderpark mitgebracht werden, außer wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind und dies für andere Gäste ersichtlich ist. Die Genehmigung zur Nutzung dieser Fortbewegungshilfen ist im Voraus schriftlich einzuholen.
j) Das Grillen sowie die Mitnahme von Grill- oder Kochgeräten ist nicht gestattet.
k) Das Baden in den künstlichen wie natürlichen Seen mit Ausnahme des Wasserspielplatzes „Grizzly Bay“ oder das Betreten der gefrorenen Gewässer ist nicht erlaubt.
l) Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu nutzen.
m) Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich.
n) Der Jaderpark behält sich vor, Besucher die z. B. so geschminkt, gekleidet oder tätowiert sind, dass andere Gäste, insbesondere Kinder, daran Anstoß nehmen könnten, oder die so gekleidet sind, dass sie irrtümlich für Mitarbeiter oder Darsteller des Jaderpark gehalten werden könnten, jederzeit vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen. Das vollständige Verhüllen des Gesichts ist verboten. Eine Verschleierung aus religiösen Gründen sowie Mund-Nasen-Masken sind erlaubt.
o) Das Mitnehmen von großen Mengen oder hochprozentigem Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden.
p) Bitte zählen Sie Ihr erhaltenes Wechselgeld sofort nach, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
4. Besondere Hinweise für den Bereich des Tierparks
a) Sicherheitsabsperrungen und Zäune dienen Ihrer persönlichen Sicherheit. Jedes Übergreifen und Überklettern bedeutet Lebensgefahr und ist strengstens verboten.
b) Für den gesamten Park besteht Fütterungsverbot.
c) Das bei uns gekaufte Tierfutter darf nur im Streichelgehege verfüttert werden.
d) Jegliches Beunruhigen, Necken usw. der Tiere ist untersagt.
e) Das Betreten der Streichelgehege geschieht auf eigene Gefahr. Nach Benutzung des Streichelgeheges empfehlen wir Ihnen, sich in der angrenzenden Toilette des Freizeitparks die Hände zu waschen.
5. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
a) Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung.
b) Die Öffnungszeiten der Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen können hierbei von der Öffnungszeit des Jaderpark
abweichen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen und einem hierdurch bedingten Ausfall von Fahrgeschäften oder Shows ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht möglich.
c) Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen ist der Jaderpark berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner oder aller Einrichtungen und Fahrgeschäfte einzustellen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht.
d) Bestimmte Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen haben lediglich saisonalen Charakter oder können aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten, aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geschlossen werden. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung durchgeführt werden.
e) Technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
f) Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Der Jaderpark ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.
g) Bitte lassen Sie insbesondere beim Ein- und Aussteigen stets die notwendige Sorgfalt walten. Anweisungen der Jaderpark Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung werden Sie von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können Sie aus dem Park verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln.
h) Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände sind vor der Fahrt sicher zu verstauen. Für abgelegte Gegenstände übernimmt der Jaderpark keine Haftung.
i) Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
6. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.
8. Haftungsbeschränkungen
a) Der Jaderpark haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch den Jaderpark oder Jaderpark Mitarbeiter verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
b) Der Jaderpark haftet nicht für Gegenstände, die Mitarbeitern des Parks übergeben oder auf sonstige Weise auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei unserem Personal. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkplätzen des Jaderpark oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
11. Videoüberwachung , Film- und Fotoaufnahmen
a) Der Jaderpark ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.
b) Regelmäßig werden im Jaderpark Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Bereiche bzw. Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet.
c) Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die Unternehmenskommunikation des Jaderpark.
d) Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen der Parköffentlichkeitsarbeit dem Jaderpark übertragen wird.
12. Besucherkontrollen
a) Jeder Besucher, der den Parkbereich im Geltungsbereich dieser Parkordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Jaderpark zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.
b) Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.
c) Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen, etc. sicherzustellen.
d) Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf em Gelände aufhalten.
13. Hausrecht
Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Jaderpark.